TKG-Novelle mit Neuerungen für Internet-Kunden
Im März tritt nun endlich die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Bundesrat und Bundestag einigten sich letzten Monat und machten so den Weg für die Neuregelung frei. Die wichtigsten Neuerungen für Internet-Kunden sind ein Sonderkündigungsrecht und Regelungen zur Mindestlaufzeit.
Bislang haben sich Internet-Provider immer gesträubt, die Verträge vorzeitig zu kündigen; jetzt müssen sie nachgeben. Für den besonderen Fall, daß ein Kunde umzieht und der Provider am neuen Wohnort die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, darf der Kunde von einer Sonderkündigung Gebrauch machen. Wenn die Internet-Geschwindigkeit in der neuen Wohnung also geringer ist als vorher, kann der Vertrag beendet werden.
Sollte der Provider aber “mit umziehen”, der Vertrag also bestehen bleiben, läuft der Vertrag normal weiter. Die Mindestlaufzeit fängt nicht wieder von vorne an bei einem Wohnortwechsel.
Und wer seinen DSL-Provider wechselt, bekommt innerhalb eines Tages seinen Anschluß wieder freigestellt. Internet-Kunden müssen innerhalb von 24 Stunden wieder angeschlossen sein. Für den Fall, daß die Übergabe länger dauert, aus welchen Gründen auch immer, muß der “alte” Anbieter für den Internet-Anschluß weitersorgen, bis die neue Verbindung steht.